AGB

1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers

IhrUmzugProfi kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.

2. Zusatzleistungen

IhrUmzugProfi führt unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird.

3. Sammeltransport

Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.

4. Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

5. Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber ein Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an IhrUmzugProfi auszuzahlen.

6. Transportsicherungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Sicherung ist IhrUmzugProfi nicht verpflichtet.

7. Elektro- und Installationsarbeiten

Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, soweit nicht anders vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

8. Handwerkervermittlung

Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet IhrUmzugProfi nur für die sorgfältige Auswahl.

10. Abtretung

IhrUmzugProfi ist auf Verlangen der Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

11. Missverständnisse

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Auftraggeber und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der Letztere nicht zu verantworten.

12. Nachprüfung durch den Auftraggeber

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, daß kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

13. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in Bar, oder in Form gleichwertigen Zahlungsmitteln, zu bezahlen. Barauslagen in Ausländische Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist IhrUmzugProfi berechtigt das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 findet entsprechende Anwendung.

14. Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag

Ziff. 6.6 DIN EN ISO 12522/1 wird durch die einschlägigen Bestimmungen des BGB und HGB, insbesondere durch §§ 415 HGB, 346 ff BGB ersetzt. Abweichend dieser Bestimmungen gilt. Wird der Rücktritt bis 10 Tage vor geplanten Auftragsbeginn erklärt ist eine Gebühr von einem Drittel des Festpreises zu erstatten, mindestens aber zweihundert Euro. Wird der Rücktritt 5 Tage oder weniger vor geplanten Auftragsbeginn erklärt ist die Hälfte des Festpreises zu erstatten, mindestens aber zweihundertfünfzig Euro. Im Falle einer Terminverschiebung ist eine Gebühr von hundertfünfzig Euro zu erstatten.

15. Lagervertrag

Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Auftraggebers zur Verfügung gestellt.

16. Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht in dessen Bezirk sich die vom Auftraggeber beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seine Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

17. Haftungsinformationen des Möbelspediteurs gemäß § 451g HGB

17.1 Anwendungsbereich

Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut von und nach Orten außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.

17.2 Haftungsgrundsätze

IhrUmzugProfi haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhutshaftung).

17.3 Haftungshöchstbetrag

Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von Euro 620,00 je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflichten für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Pesonenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

17.4 Haftungsausschluss

IhrUmzugProfi ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).

17.5 Besondere Haftungsausschlussgründe

IhrUmzugProfi ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

  • – Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden
  • – ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Auftraggeber
  • – Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Auftraggeber
  • – Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern
  • – Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Auftraggeber auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Auftraggeber auf die Durchführung der Leistung bestanden hat; Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen
  • – natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, demzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet.

Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr her entstanden ist.

17.6 Haftung der Leute

Werden Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen Mitarbeiter des Möbelspediteurs erhoben, so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen berufen. Das gilt nicht, wenn ein Mitarbeiter vorsätzlich oder leichtfertig und dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.

17.7 Haftungsvereinbahrung

IhrUmzugProfi weist den Auftraggeber auf die Möglichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgeltes eine weitergehende, als die gesetzlich vorgesehene Haftung, zu vereinbaren.

18. Wertersatz

Hat IhrUmzugProfi Schadenersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Dabeikommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme zur Beförderung an. Der Wert des Umzugsgutes richtet sich in der Regel nach dem aktuellen Zeitwert. Zusätzlich sind die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.

19. Außervertragliche Ansprüche

Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Auftraggebers oder des Empfängers gegen den Möbelspediteur wegen Verlust oder Beschädigung des umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist.

20. Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen

Die Haftungsbefreiungen und Haftungs-begrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Möbelspediteur vorsätzlich oder leichtfertig und dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.

21. Ausführender Möbelspediteur

Wird der Umzug ganz oder teilweise durch eine Dritten ausgeführt (ausführender durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder Überschreitung der Lieferfrist während der durch ihn ausgeführten Beförderung entsteht, in gleicher Weise wie der Möbelspediteur. Der ausführende Möbelspediteur kann alle Einwendungen geltend machen, die dem Möbelspediteur aus dem Frachtvertrag zustehen. Möbelspediteur und ausführender Möbelspediteur haften als Gesamtschuldner. Werden Leute des ausführenden Möbelspediteurs in Anspruch genommen, so gelten für diese die Bestimmungen über die Haftung der Mitarbeiter.

22. Transportversicherung

IhrUmzugProfi weist den Auftraggeber auf die Möglichkeit hin, das Gut gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie zusätzlich zu versichern.

23. Schadensanzeige

Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. diese sollten auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadensprotokoll – spezifiziert – festgehalten werden. Sie sind dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden. Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt. Wird eine Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie – um den Anspruchsverlust zu verhindern – in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail) und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Außerdem muss der Auftraggeber der Schadensanzeige genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.

Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.

24. Gefährliches Umzugsgut

Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder Öle), ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig in Textform anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht (z.B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe etc.).

25. Aufsichtsbehörde

Bundesamt für Güterverkehr
Werderstrße 34, 50672 Köln

26. Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

Ein Umzug der optimal auf

Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist